Mehrwertsteuer Gastronomie: Aktueller Stand, Reform 2026 und praktische Beispiel
Die Mehrwertsteuer ist einer der größten Hebel in der Gastronomie: Sie beeinflusst deine Preise, deine Kalkulation und am Ende auch deine Marge. Gleichzeitig haben sich die Regeln in den letzten Jahren mehrfach verändert, von der temporären Senkung während der Corona-Zeit, über die Rückkehr zu 19 % auf Speisen vor Ort im Jahr 2024 bis hin zur jetzt geplanten dauerhaften Entlastung ab 2026. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Bundestag beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 % zu senken. Getränke bleiben weiterhin mit 19 % besteuert. Die finale Zustimmung des Bundesrats steht zum Zeitpunkt dieses Artikels (Dezember 2025) noch aus, das Signal aus den Ländern ist jedoch überwiegend positiv.
Was du in diesem Artikel lernst
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Die aktuelle Mehrwertsteuerregelung in der Gastronomie
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Die geplante Mehrwertsteuersenkung ab 2026
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Welche Betriebe von der Reform besonders profitieren
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Wie sich die Steuersätze auf Speisen und Getränke unterscheiden
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Beispiele für die Besteuerung im Alltag
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Wie du die Mehrwertsteuer korrekt berechnest
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Auswirkungen auf Preise, Kalkulation und Marge
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Wie du deinen Betrieb auf die neuen Steuersätze vorbereitest
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Die wichtigsten offenen Fragen zur Mehrwertsteuer Gastronomie
Aktueller Stand: Wie wird die Gastronomie heute besteuert? (Stand 2025)
Noch bis Ende 2025 gilt:
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19 % Mehrwertsteuer auf Speisen, die im Restaurant, Café, in der Bar oder im Imbiss vor Ort verzehrt werden.
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19 % Mehrwertsteuer auf Getränke, unabhängig davon, ob sie vor Ort oder To-go verkauft werden.
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7 % Mehrwertsteuer auf viele To-go-Speisen und Lebensmittel, wenn der Schwerpunkt auf der Abgabe von Ware liegt und keine Serviceleistung im Vordergrund steht.
Für viele Betriebe bedeutet das:
Das klassische Restaurant mit starkem Vor-Ort-Geschäft arbeitet mit 19 % auf Speisen und 19 % auf Getränke. Konzepte mit hohem To-go-Anteil profitieren oft schon heute von 7 % auf Speisen außer Haus.
Was hat der Bundestag zur Mehrwertsteuer Gastronomie beschlossen?
Am 4. Dezember 2025 hat der Bundestag im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 ein Paket an steuerlichen Entlastungen beschlossen. Ein zentraler Baustein ist die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % ab dem 1. Januar 2026.
Die wichtigsten Punkte:
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Speisen in Restaurants, Cafés, Bäckereien, Imbissen, Foodtrucks, Catering und Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Schulen, Kitas, Krankenhäuser) sollen ab 2026 dauerhaft mit 7 % besteuert werden.
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Die Regelung gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – diese bleiben bei 19 %.
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Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Entlastung der Gastronomie sowie das Vermeiden von Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Angebotsformen (z. B. stationäre Gastronomie vs. Lebensmitteleinzelhandel).
Parallel dazu enthält das Paket Entlastungen für Pendler und Ehrenamt, aber für dich als Gastronom:in ist vor allem die Mehrwertsteuer auf Speisen entscheidend.
Für wen gilt die gesenkte Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab 2026?
Nach aktuellem Stand (Beschluss Bundestag, Bundesrat noch ausstehend) sollen von der 7 %-Mehrwertsteuer auf Speisen profitieren:
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klassische Restaurants und Gasthäuser
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Cafés, Bars mit Speisenangebot, Bistros
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Bäckereien und Metzgereien mit Außer-Haus- und Imbissangebot
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Foodtrucks und Street-Food-Konzepte
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Cateringunternehmen
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Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Schul- und Kitaessen, Krankenhausverpflegung)
Wichtig:
Die Senkung bezieht sich auf Speisen, nicht auf Getränke.
Wasser, Softdrinks, Bier, Wein, Cocktails und Kaffee ohne hohen Milchanteil bleiben bei 19 %. Milchmischgetränke mit hohem Milchanteil und bestimmte To-go-Situationen können weiterhin in Einzelfällen mit 7 % abgerechnet werden – hier lohnt sich der Blick ins Detail mit deinem Steuerberater.
Was bleibt bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie unverändert?
Auch nach der Reform gelten einige Grundprinzipien weiter:
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Getränke: In der Regel 19 % Mehrwertsteuer, egal ob vor Ort oder To-go (mit wenigen Ausnahmen wie Milchmischgetränke To-go).
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Unterscheidung Speisen vs. Getränke bleibt steuerlich relevant.
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Die Frage, ob der Fokus auf Dienstleistung/Verzehr vor Ort oder auf Lebensmittelverkauf liegt, bleibt für bestimmte Konstellationen wichtig (z. B. kleine Imbisse, Bäckertheken mit Sitzplätzen).
Der große Unterschied:
Ab 2026 sollen Speisen in der Gastronomie grundsätzlich mit 7 % besteuert werden, unabhängig davon, ob Gäste vor Ort essen oder Speisen mitnehmen.
So berechnest du die Mehrwertsteuer in der Gastronomie künftig
Damit du ein Gefühl für die Effekte bekommst, hier ein paar einfache Beispiele mit runden Netto-Werten.
Beispiel 1: Gericht mit Nettopreis 10 €
Heutige Situation (19 % auf Speisen vor Ort):
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Nettopreis: 10,00 €
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Mehrwertsteuer 19 %: 10,00 € × 0,19 = 1,90 €
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Bruttopreis: 11,90 €
Zukünftige Situation (7 % auf Speisen):
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Nettopreis: 10,00 €
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Mehrwertsteuer 7 %: 10,00 € × 0,07 = 0,70 €
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Bruttopreis: 10,70 €
Die Steuerlast auf denselben Nettopreis reduziert sich hier um 1,20 € pro Gericht.
Beispiel 2: Du möchtest einen Bruttopreis halten
Angenommen, ein Hauptgericht soll für 18,00 € brutto auf der Karte stehen.
Mit 19 %:
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Netto = 18,00 € / 1,19 ≈ 15,13 €
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Steueranteil ≈ 2,87 €
Mit 7 %:
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Netto = 18,00 € / 1,07 ≈ 16,82 €
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Steueranteil ≈ 1,18 €
Bei gleichem Bruttopreis erhöht sich also dein Nettoerlös – und damit deine Marge – deutlich.
Du kannst diesen zusätzlichen Spielraum nutzen, um Kostensteigerungen abzufedern, in Qualität zu investieren oder bewusst einzelne Preise zu entlasten.
(Die exakten Zahlen solltest du immer in deinem Kassensystem oder mit einem Steuer-Tool nachrechnen lassen.)
Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für Preise, Kalkulation und Speisekarte?
Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen schafft mehrere Hebel:
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Mehr Spielraum in der Kalkulation: Gerade bei energieintensiven oder personalintensiven Konzepten kann die Entlastung helfen, die Wirtschaftlichkeit zu stabilisieren.
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Spielraum bei Bruttopreisen: Du kannst entscheiden, ob du Bruttopreise teilweise senkst, stabil hältst oder moderat anpasst – je nach Geschäftsmodell.
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Stärkung des Vor-Ort-Geschäfts: Die Angleichung an den 7 %-Satz nimmt etwas Druck aus der Differenz zwischen To-go und Vor-Ort-Verzehr.
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Planungssicherheit: Restaurants, die in den letzten Jahren mehrfach mit wechselnden Steuersätzen gearbeitet haben, erhalten eine verlässlichere Basis für mittelfristige Planung.
Für dich lohnt sich ein strukturierter Blick auf:
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die Deckungsbeiträge deiner Hauptgerichte,
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die Rolle von Menüs, Lunch-Angeboten und Specials,
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die Preissensibilität deiner Zielgruppe,
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und die Kommunikation der Änderungen gegenüber deinen Gästen.
To-do-Liste für deinen Betrieb: Vorbereitung auf 7 % Mehrwertsteuer ab 2026
Solange der Bundesrat noch nicht final zugestimmt hat, ist etwas Vorsicht bei finalen Entscheidungen sinnvoll. Gleichzeitig kannst du dich bereits sehr gut vorbereiten:
1. Kassensystem & Warenwirtschaft prüfen
Stelle sicher, dass dein Kassensystem unterschiedliche Steuersätze sauber abbildet und eine Umstellung auf 7 % Speisen ab 2026 problemlos möglich ist.
2. Sortiments- und Speisekartenanalyse
Identifiziere:
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deine margenstärksten Gerichte,
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Produkte mit hohem Wareneinsatz,
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und Speisen, bei denen die Steuerentlastung den größten Effekt hat.
3. Neue Kalkulation aufsetzen
Simuliere:
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Preise mit 7 % Mehrwertsteuer,
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unterschiedliche Bruttopreis-Szenarien,
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und den Einfluss auf deinen monatlichen Rohertrag.
4. Kommunikation vorbereiten
Überlege, wie offen du mit dem Thema umgehst:
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interne Schulungen fürs Team,
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kurze Erklärungen für Stammgäste,
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mögliche Aktionen zur Einführung 2026.
5. Steuerberatung einbinden
Die Reform ist klar formuliert, dennoch lohnt sich ein kurzer Check mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater – vor allem bei Mischkonzepten (z. B. Restaurant plus Handel, Café plus Bäckerei, Foodtruck plus Catering).
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Gilt die 7 %-Mehrwertsteuer wirklich für alle Speisen in Restaurants?
Nach dem Bundestagsbeschluss sollen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Getränke grundsätzlich mit 7 % besteuert werden. Entscheidend ist, dass der Bundesrat zustimmt.
Bleiben Getränke bei 19 %?
Ja. Für Getränke gelten weiterhin überwiegend 19 %, mit wenigen Ausnahmen wie bestimmten Milchmischgetränken To-go.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Geplant ist der 1. Januar 2026. Die Bundesregierung und der Bundestag haben diesen Zeitpunkt fest im Gesetz verankert, die endgültige Umsetzung hängt vom Bundesrat ab.
Fazit: Mehrwertsteuer Gastronomie als Chance für mehr Stabilität
Die geplante Mehrwertsteuersenkung auf 7 % für Speisen in der Gastronomie ist eine der wichtigsten politischen Entscheidungen für die Branche seit Jahren. Sie reagiert auf hohe Kosten, Personalmangel und die besondere Rolle der Gastronomie im öffentlichen Leben.
Für dich als Unternehmer:in entsteht die Möglichkeit, dein Geschäftsmodell neu zu justieren:
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wirtschaftlich stabiler zu planen,
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bewusster in Qualität und Team zu investieren,
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und dein Angebot klar und fair zu kalkulieren.
Je besser du vorbereitet bist – technisch, kalkulatorisch und kommunikativ –, desto stärker kannst du von dieser Reform profitieren.